In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Wiener
Neustadt und in dessen Gefährdungsbereich (Nähe des
Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen, wie das
Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von
pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und
das Unterhalten von Feuer verboten !
Vor allen ist es verboten, brennende oder glimmende
Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie
Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im
Waldbereich wegzuwerfen! |